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Tiefere Grundbuchgebühren Eigentumsänderungen, Errichtung und Erhöhung von Grundpfandrechten werden im Kanton Zürich günstiger. Diese Gebühren lagen weit über dem nach dem Verursacherprinzip bestimmten Aufwand und führten zu einem erheblichen Gewinn der Notariate (über 50 Mio p.a.). Die parlamentarische Gruppe Wohn- und Grundeigentum des HEV Kanton Zürich setzte sich mit allen parlamentarischen Mitteln für eine Reduktion dieser Gebühren auf ein vernünftiges Mass ein. Mit 98 zu 78 Stimmen hat nun der Kantonsrat an seiner Sitzung vom 9.3.2009 das Notariatsgesetz geändert. Der Eintrag einer Handänderung im Grundbuch, bzw. die Errichtung oder Erhöhung von Grundpfandrechten kosten ab 1. Juli 2009 künftig nur noch 1,5 Promille des Verkehrswertes bzw. der Pfandsumme (bisher 2,5 Promille). ****** Die parlamentarische Gruppe Wohn- und Grundeigentum setzt sich zusammen aus Kantonsräten aus den bürgerlichen Parteien, die sich dem Wohneigentum verpflichtet fühlen, sowie aus Mitgliedern des Vorstandes des HEV Kanton Zürich, die dem Kantonsrat angehören.
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