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Information zum Wohnungsausweis Im Rahmen der Registerharmonisierung muss ab 1. Januar 2011 für jeden Mietvertrag zusätzlich auch ein Wohnungsausweis erstellt werden. Der Wohnungsausweis muss den Eidgenössischen Gebäudeidentifikator (EGID) sowie die amtliche Wohnungsnummer (aWN) enthalten. Die Mieterinnen und Mieter von Liegenschaften haben diesen Wohnungsausweis bei der Anmeldung bei der Einwohnerkontrolle vorzulegen. Gemäss Planung sollen Vermieterinnen und Vermieter die Gebäude- und Wohnungsnummern (EGID und aWN) ab Februar 2011 mitgeteilt bekommen. Ab dann sollen die Vermieter bei Mieterwechseln neuen Mieterinnen und Mietern Wohnungsausweise übergeben. Das Gesetz definiert nur den minimalen Inhalt des Wohnungsausweises, nicht aber die Gestaltung, die grundsätzlich frei gewählt werden kann. Vorlage Wohnungsausweis (doc)
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