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Anti-Graffiti-Kampagne des Hauseigentümerverbandes
Der HEV Kanton Zürich setzt seine am 1. Januar 2003 gestartete Kampagne gegen Wandschmierereien fort. Er unterstützt seine Mitglieder bei der Entfernung von "Graffiti" mit einem einmaligen Beitrag von Fr. 300.-.
Wer?
- Antragsberechtigt sind die Mitglieder sämtlicher
Sektionen des HEV Kanton Zürich.
- Anmeldung zur Mitgliedschaft und Geltendmachung der Entschädigung
können gleichzeitig erfolgen.
- Neumitglieder aufgrund dieser Aktion werden in der Regel der Wohnsitzsektion
zugeteilt.
- Jedes Mitglied kann im Laufe der Kampagne die Anti-Graffiti-Prämie
nur einmal beanspruchen.
Wie?
- Gegen Vorlage der Rechnung und mit Angabe der Mitglieder-Nummer wird
dem Mitglied der Betrag von Fr. 300.-- überwiesen.
Wo?
- Die betroffene Liegenschaft muss im Kanton
Zürich liegen.
Tipp
- Empfohlen wird die Opferschicht-Methode.
Bei dieser wird die Schmiererei mit einer wasserlöslichen Farbschicht
übermalt, welche bei einer erneuten Graffiti-Attacke mit einfachen
Mitteln samt der neuen Schmiererei abgewaschen und erneuert werden kann.
Das Mitglied verpflichtet sich, erneute Graffiti in diesem Sinne sofort
wieder zu beseitigen bzw. beseitigen zu lassen.
Zuständig für allfällige Fragen ist Kathrin Attinger, HEV Kanton Zürich, Albisstrasse
28, Postfach, 8038 Zürich
Tel. 044 487 17 75,
info@hev-zh.ch
Formular
Strafanzeige
Beratungsstelle der Stadt Zürich
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