HEV Kanton Zürich empfiehlt JA zum Steuergesetz

07.05.2012

Flyer JA zum Steuergesetz

Am 17. Juni 2012 braucht es im Kanton Zürich ein kräftiges JA zum Nachvollzug des Unternehmenssteuerreformgesetzes II des Bundes (Steuergesetz). Die Vorlage dient der formellen Anpassung des kantonalen Steuergesetzes an zwingendes Bundesrecht.
Zusätzlich sollen Unternehmen die Gewinnsteuer an die Kapitalsteuer anrechnen können. Viele Kantone haben diese Möglichkeit bereits eingeführt. Sie liessen sich von einer simplen Erkenntnis leiten: „Solange es den Unternehmen gut geht, geht es allen gut“!

 

Dateien:
Flyer_A4_Verbande_Steuergesetz.pdf221 K