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02.10.2023 - HEV Kanton Zürich erfreut über Ablehnung der Uferinitiative

02.10.2023

Am 2. Oktober hat der Kantonsrat die kantonale Volksinitiative «Für öffentliche Uferwege mit ökologischer Aufwertung» debattiert. Um den Zürichsee-Uferweg wie von der Initiative verlangt zu realisieren, müsste Land an den Kanton abgetreten werden. Die Initiative hätte somit massive Auswirkungen auf Hauseigentümerinnen und -eigentümer, aber auch auf die Kantonsfinanzen. Angesichts drohender staatlicher Eingriffe ins Privateigentum, Enteignungen und enormer Kosten ist der HEV Kanton Zürich erfreut, dass eine bürgerliche Mehrheit auf Antrag des Regierungsrates die Volksinitiative abgelehnt und sich für den Schutz der in der Bundesverfassung verankerten Eigentumsgarantie sowie für einen verantwortungsvollen Umgang mit öffentlichen Mitteln ausgesprochen hat.

Das Privateigentum kommt in der Schweiz immer mehr unter Druck. Das zeigen verschiedene politische Entscheide in der jüngeren Vergangenheit auf nationaler, kantonaler und stadtzürcherischer Ebene exemplarisch. Mit der kantonalen Volksinitiative «Für öffentliche Uferwege mit ökologischer Aufwertung» legt nun ein Komitee mit Vertreterinnen und Vertretern aus SP, Grüne, EVP und von Casafair die Axt erst recht ans Eigentum. Und dies ausgerechnet im Jahr 2023, in dem die Politik unlängst 175 Jahre Bundesverfassung gefeiert hat. In Artikel 26 der Bundesverfassung heisst es in Abschnitt 1: «Das Eigentum ist gewährleistet.» Und in Abschnitt 2: «Enteignungen und Eigentumsbeschränkungen, die einer Enteignung gleichkommen, werden voll entschädigt.»

In der Schweiz kommt dem Eigentum folglich eine grosse Bedeutung zu. So auch im Kanton Zürich, wo es im Strassengesetz explizit heisst, dass «gegen den Willen der Eigentümerinnen und Eigentümer (…) private Grundstücke für die Erstellung von Uferwegen grundsätzlich nicht beansprucht werden» dürfen.

Kostspieliger Zürichsee-Uferweg
Dennoch fordert die Uferinitiative genau dies. Mit der Initiative wird eine Erleichterung des öffentlichen Zugangs zu See- und Flussufer im Kanton Zürich gefordert. Auch sollen See- und Flussufer freigehalten und der Ökologie mehr Gewicht gegeben werden. Diese Ziele sind bereits weitgehend erreicht, weshalb diese Verfassungsbestimmung unnötig ist. Gemäss Angaben des Zürcher Regierungsrates aus dem Jahr 2020 sind die Seeuferwege rund um den Greifensee, Pfäffikersee und Türlersee jedenfalls bereits vollständig erstellt. Und gemäss der regionalen Richtplanung sind an den Zürcher Fliessgewässern entlang des Rheins, der Thur, der Glatt und der Sihl keine Lücken in der Uferwegplanung zu schliessen. Einzig entlang der Töss besteht eine rund ein Kilometer lange Lücke, während über die Limmat zwischen Dietikon und Geroldswil eine Querverbindung fehlt.

Nicht überraschend also, dass die Initiantinnen und Initianten in einem weiteren Verfassungsartikel fordern, dass der Kanton auf Zürcher Kantonsgebiet bis 2050 einen durchgehenden Uferweg rund um den Zürichsee erstellen soll. Auf Zürcher Kantonsgebiet ist gemäss Angaben des Regierungsrates aus dem Jahr 2020 mit knapp 26 Kilometern beinahe die Hälfte des Uferwegs bereits gebaut. Auf weiteren 12,4 km (rund 24% der Gesamtlänge) verläuft der Uferweg auf dem Trottoir entlang der Seestrasse. Für die restlichen 12,6 Kilometer, wo noch Lücken bestehen, wobei für 2,2 Kilometer bereits konkrete Projekte vorhanden sind, soll der Kanton entgegen der bisherigen Praxis ohne finanzielle Beteiligung der betroffenen Gemeinden mit kantonalen Geldern den Bau dieses Wegs realisieren.

Der Regierungsrat rechnet für diesen 12,6 Kilometer langen Uferweg mit Kosten von bis zu 460 Millionen Franken. Fachleute gehen von weit höheren Kosten aus: Die Realisierung eines Seeuferweges könnte demnach Kosten von bis zu 1,5 Milliarden Franken verursachen. So oder so heisst das, dass die Zürcherinnen und Zürcher für einen Kilometer dieses Weges zwischen 36,5 und rund 120 Millionen Franken bezahlen müssten.

Privateigentum ist zu schützen
Wie viel der Weg am Ende tatsächlich kosten würde, hängt nicht zuletzt von den Kosten ab, die der Kanton den Grundeigentümern für den Landerwerb und für Entschädigungszahlungen bei Enteignungen bezahlen müsste. Auch ist davon auszugehen, dass viele Eigentümer den Rechtsweg beschreiten werden, was mit weiteren Kostenfolgen für die öffentliche Hand verbunden sein wird. Ob es angesichts einer sich eintrübenden Konjunktur, einer hartnäckigen Teuerung und zahlreicher finanzpolitischer Herausforderungen tatsächlich zu den vordringlichsten Staatsaufgaben gehört, einen Uferweg zu bauen, der zwischen 30 und 120 Millionen Franken pro Kilometer kostet, darf aus Sicht des HEV Kanton Zürich bezweifelt werden.

Für den HEV Kanton Zürich ist klar, dass die Rechte der Grundeigentümer bei der Planung des Uferweges zu schützen sind und dass bei einem allfälligen weiteren Bau des Weges der bestmögliche Schutz des Grundeigentums gewahrt werden muss, wie dies in der verfassungsmässig verankerten Eigentumsgarantie (Art. 26 BV) und im Strassengesetz des Kantons Zürich (Art. 28 lit. c Abschnitt 1) ausdrücklich und bundesgerichtskonform festgehalten ist. Damit wird auch das finanzielle Risiko für den Kanton minimiert. Ein Zürichseeweg auf Biegen und Brechen nützt jedenfalls niemandem – weder der Fauna und Flora noch den Gemeinden, der Bevölkerung, den Kantonsfinanzen und auch nicht den Grundeigentümern.

Erfreuliches Abstimmungsresultat
Vor diesem Hintergrund ist der HEV Kanton Zürich erfreut, dass eine Mehrheit des Kantonsrates bestehend aus SVP, FDP, Mitte und Teilen der GLP die Uferinitiative abgelehnt und dem in der Verfassung garantierten Schutz des Eigentums – das Fundament, auf dem das Erfolgsmodell Schweiz gründet – Sorge getragen hat. Der HEV Kanton Zürich wird sich im Abstimmungskampf dafür einsetzen, dass auch die Zürcher Stimmbevölkerung diese eigentumsfeindliche Volksinitiative ablehnt.