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01.02.2021 - HEV Kanton Zürich erleichtert über Kompromisslösung bei der Uferbereichsplanung

01.02.2021

Der vom Kantonsrat verabschiedete Kompromiss zwischen SVP, FDP und CVP sowie Grünen und EVP zur Neuregelung der Uferbereichsplanung ist im Sinne der Hauseigentümerinnen und -eigentümer. Entsprechend erleichtert nimmt ihn der Hauseigentümerverband Kanton Zürich zur Kenntnis.

Mit dem Kompromiss, der von allen Fraktionen ausser jener der SP, der AL und der GLP mitgetragen wurde, hat der Kantonsrat bei der Neuregelung der Uferbereichsplanung quasi in letzter Minute einen Scherbenhaufen verhindert. Hätten die Grünen und die EVP nicht Hand geboten für einen Kompromiss und hätten heute stattdessen die eigentümerfeindlichen Maximalforderungen der rot-rot-grünliberalen Parteien obsiegt, wäre eine Referendumsabstimmung zu dieser Gesetzesänderung nicht ausgeschlossen gewesen.

Auch der HEV Kanton Zürich hat nach der 1. Lesung vom 30. November 2020 seinen Unmut bekundet und mitgeteilt, dass er die geplante Änderung des Planungs- und Baugesetzes ablehne. Dank der entgegenkommenden Haltung der Grünen und der EVP bleibt den Stimmberechtigten des Kantons Zürich eine Abstimmung zu diesem Thema erspart.

Verhältnismässigkeitsprinzip und Rechte der Hauseigentümer bleiben gewahrt

Mit dem Kompromiss verzichten die Grünen und die EVP darauf, im Planungs- und Baugesetz (PBG) festzulegen, dass die Höhe von Mauern und Einfriedungen im Uferbereich rund um den Zürichsee künftig nur noch 1.40 Meter hoch sein dürfen, wie dies bei der 1. Lesung noch der Fall war. Dies war einer der Hauptkritikpunkte des HEV Kanton Zürich, der sich an dieser eigentümerfeindlichen Regelung störte und gar das Verhältnismässigkeitsprinzip verletzt sah. Mit der Einigung bleibt dieser Grundsatz rechtsstaatlichen Handelns intakt, und die verfassungsmässig verbrieften Rechte der Eigentümer bleiben gewahrt.

Im Gegenzug beharren SVP, FDP und CVP nicht mehr auf einer sogenannten "Kann-Formulierung" in § 67 a Absatz 2. Mit der "Muss-Formulierung" sind die Gemeinden am Zürichsee neu dazu angehalten, im Uferbereich des Zürichsees ergänzende Festlegungen zu machen, u.a. zur Stellung und Erscheinung von Gebäuden. Der HEV Kanton Zürich betrachtet diese detaillierten kantonalen Vorschriften zwar weiterhin als Eingriff in die Gemeindeautonomie, kann aber im Sinne des Kompromisses damit leben – zumal auch die betroffenen Gemeinden am Zürichsee zähneknirschend damit einverstanden sind.