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22.02.2021 - Revision kantonales Energiegesetz: Ernüchternder Abschluss der Detailberatung

22.02.2021

Der Hauseigentümerverband Kanton Zürich nimmt den heutigen Abschluss der ersten Lesung zum teilrevidierten Energiegesetz des Kantons Zürich mit Ernüchterung zur Kenntnis. Für die zweite Lesung erhofft er sich deutliche Verbesserungen – insbesondere einen Verzicht auf den restriktiven und eigentümerfeindlichen § 11 Absatz 2 («Zurich Finish»).

Bei dem vom HEV Kanton Zürich zum «Schicksalsparagraphen» erkorenen § 11 Absatz 2 – dem sogenannten «Zurich Finish» – lag zum Auftakt der Detailberatungen zum Energiegesetz am 8. Februar ein Kompromissvorschlag vor, der vom HEV Kanton Zürich unterstützt wird: Verzichtet der Kantonsrat auf den restriktiven und eigentümerfeindlichen «Zurich Finish», ist der HEV Kanton Zürich im Gegenzug bereit, das teilrevidierte Energiegesetz zu unterstützen.

Mit dieser konstruktiven Haltung bietet der HEV Kanton Zürich Hand für eine Kompromisslösung, die im Rahmen der sogenannten Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn14) zu liegen käme. Bis anhin hat der HEV Kanton Zürich diese Mustervorschriften skeptisch bis ablehnend betrachtet. Im Sinne des Kompromisses wäre er aber bereit, die Opposition gegen die MuKEn14 aufzugeben und einem Klima-Deal den Weg zu ebnen – einem Klima-Deal, der auch für Hauseigentümer tragbar wäre.

HEV Kt. ZH erwartet deutliche Verbesserungen für zweite Lesung

Da in den zuständigen Gremien des HEV Kanton Zürich bereits heute ernsthaft geprüft wird, ein Referendum gegen das Energiegesetz zu ergreifen, erwartet der HEV Kanton Zürich für die zweite Lesung deutliche Verbesserungen. Insbesondere hält er an seiner Forderung fest, dass § 11 Absatz 2 («Zurich Finish») gestrichen werden soll. Der HEV Kanton Zürich ruft die Parteien der Klimaallianz dazu auf, im Sinne der Hauseigentümer, aber auch der Mieter auf diesen eigentümerfeindlichen und restriktiven Passus zu verzichten und einem Kompromiss im Rahmen der MuKEn14 zuzustimmen.

Zwang wird Leistungsausweis der Hauseigentümer nicht gerecht

Auch wenn der HEV Kanton Zürich die Gesetzesrevision ablehnt, unterstützt er im Grundsatz die Bestrebungen, die CO2-Emissionen aus Öl- und Gasheizungen weiter zu reduzieren. Im Unterschied zum Baudirektor und zu einer Kantonsratsmehrheit setzt er aber auf Freiwilligkeit und Eigenverantwortung statt auf Zwang und Vorschriften. 

Ein Zwang wird dem Leistungsausweis der Hauseigentümer jedenfalls nicht gerecht: Verglichen mit dem Gesamtvolumen des Referenzjahres 1990 haben sie im Jahr 2019 die CO2-Emissionen aus fossilen Brennstoffen im Gebäudebereich schweizweit um 29.9% gesenkt – dies auf freiwilliger Basis und dies notabene bei einer Zunahme an Wohngebäuden um 33% gegenüber 1990.

Auch investieren sie gesamtschweizerisch jährlich rund 10.5 Milliarden Franken in den Unterhalt und die Erneuerung, insbesondere in die energetische Sanierung ihrer Liegenschaften. All dies zeigt: Die Hauseigentümer nehmen ihre Verantwortung längst wahr.