Bauhandwerkerpfandrecht: Doppelzahlungsgefahr für Eigentümer Vergrössert

10.12.2009
Der Nationalrat (NR) hat am 26. November über letzte Differenzen zur Revision des Immobiliarsachenrechts beraten. Aus der Sicht der Haus- und Stockwerkeigentümer war vor allem der gesetzliche Schutz des Grundpfandrechts für Subunternehmer von Bedeutung (Doppelzahlungsgefahr).

Die Rechtskommission des Nationalrates unterstützte einen Antrag zur Einschränkung des Grundpfandrechts für Subunternehmer mehrheitlich. Dieser drohte allerdings, im Gesamtnationalrat am Widerstand der Bauwirtschaft zu scheitern. NR Baader (SVP, BL) reichte daher einen Kompromissantrag ein. Danach hätte der Grundeigentümer vom Unternehmer die Sicherstellung der Forderung des Subunternehmers verlangen können, um so einen vom Subunternehmer geltend gemachten Eintrag eines Grundpfandes zu verhindern. Mit 100:79 Stimmen unterlag auch dieser Kompromissantrag im NR. Damit wurde die letzte Chance für eine gesetzliche Lösung des heutigen Doppelzahlungsrisikos der Haus- und Stockwerkeigentümer definitiv vertan.

Position HEV

Nach geltendem Recht können auch Subunternehmer, die mit dem Grundeigentümer in keinerlei vertraglicher Beziehung stehen, ihre Forderungen gegenüber dem Baumeister durch Errichtung eines gesetzlichen Grundpfandrechtes auf dem Grundstück des Eigentümers absichern. Diese Regelung führt dazu, dass Haus- und Stockwerkeigentümer zur Doppelzahlung für dieselben Arbeiten bzw. Werkleistungen verpflichtet werden können: Denn selbst wenn der Grundeigentümer die betreffende Leistung dem Unternehmer bereits vertragskonform bezahlt hat, kann der Subunternehmer seine Liegenschaft mit einem Grundpfandrecht für die offene Forderung gegenüber dem Unternehmer belasten. Dies selbst dann, wenn der Werkvertrag mit dem Bauherrn den Beizug von Subunternehmern ausdrücklich ausschliesst. Das gesetzliche Pfandrechtsprivileg, welches die Subunternehmer für ihre Forderungen gegenüber allen anderen Marktteilnehmern bevorzugt, ist wirtschaftspolitisch fragwürdig. In erster Linie soll sich jeder an seine Vertragspartner halten und sich vertraglich absichern. Statt dieses Risiko der privaten Eigentümer zu mildern, hat das Parlament die Doppelzahlungsgefahr mit der Sachenrechtsrevision noch verschlimmert, indem die Eintragungsfrist für die Bauhandwerkerpfandrechte gegenüber heute verlängert und die anspruchsberechtigten Forderungen erweitert wurden.