Teilrevision des Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetzes

07.06.2010
Die geplante Teilrevision des Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetzes im Bereich Schutzbauten sieht vor, künftig auf den Bau von kleinen Schutzräumen zu verzichten. Somit entfällt die Schutzraumpflicht für neue Einfamilienhäuser. Der HEV Schweiz begrüsst diesen Entscheid des Bundesrats.
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Vernehmlassung_Teilrevision_BZG_26_05.pdf32 K