Für einen gerechteren Eigenmietwert
Über die Besteuerung des Eigenmietwerts wird schon seit Jahren in den eidgenössischen Räten diskutiert – bisher ohne nennenswerte Resultate. Am 16. März 2012 haben der Ständerat und der Nationalrat in der Schlussabstimmung die Volksinitiative des HEV Schweiz «Sicheres Wohnen im Alter» Volk und Ständen zur Ablehnung empfohlen.
Verschuldung reduzieren
Es ist eine schweizerische Eigenheit, den Eigenmietwert bei selbstgenutztem Wohneigentum zu besteuern. Dieses Konstrukt wird weitherum als ungerecht empfunden und in der Bevölkerung schwindet die Akzeptanz dafür.
Nachdem die Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung im Paket mit Erleichterungen bei der Familienbesteuerung und weiteren steuerlichen Anliegen jedoch abgelehnt wurde, setzte sich beim HEV Schweiz nach eingehender Analyse die Erkenntnis durch, dass nur eine Abstimmung allein über den Eigenmietwert Aussicht auf Erfolg hat. In der Folge hat der HEV Schweiz im Januar 2009 die Volksinitiative «Sicheres Wohnen im Alter» beim Bund eingereicht. Die Initiative möchte die gröbsten Mängel im heutigen System beseitigen.
Die Eigenmietwertbesteuerung, die einzig beim selbstgenutzten Wohneigentum angewendet wird, führt zu schwerwiegenden Missständen im heutigen Recht. Heute wird selbstgenutztes Wohneigentum steuerlich bestraft. Insbesondere Wohneigentümer im Rentenalter, die ihre Hypotheken abbezahlt haben, leiden heute unter der ständig steigenden Eigenmietwertbesteuerung – der Besteuerung eines fiktiven Einkommens also. Eigentümer von selbstgenutztem Wohneigentum im Rentenalter sollen daher für eine Aufhebung der Eigenmietwertbesteuerung unter Verzicht auf eigenheimbezogene Schuldzinsabzüge optieren können.
Damit bietet die Initiative auch Anreize, die in der Schweiz sehr hohe Hypothekarverschuldung von ca. 800 Milliarden Franken zu reduzieren. Da die Abkehr von der Eigenmietwertbesteuerung und dem Schuldzinsabzug freiwillig ist, werden auch die Wohneigentümer, welche auf den Schuldzinsabzug angewiesen sind, mit der Initiative nicht bestraft.
Nur Ablehnung in Bern
Der Bundesrat lehnt die HEV-Initiative ab und hatte ihr einen indirekten Gegenentwurf auf Gesetzesstufe gegenüberstellt. Dieser wollte Schuldzinsen nur noch im Umfang von 80 Prozent der steuerbaren Vermögenserträge zum Abzug zulassen (heute: steuerbare Vermögenserträge zuzüglich 50 000 Franken). Damit betraf der Gegenvorschlag plötzlich sämtliche Steuerpflichtigen und nicht mehr allein die Wohneigentümer.
Die Beschränkung des Schuldzinsabzugs ist steuersystematisch nicht zu rechtfertigen und zielte darauf ab, enorme Mehreinnahmen zu generieren. Private Vermieter (und andere Steuerpflichtige mit hohen Schulden) wären damit schlechter gestellt worden. Der Bundesrat sprach hier unverständlicherweise von einer «schwarzen Null». In den anschliessenden Beratungen wurden die Abzüge für Energiesparmassnahmen (Bund und Kantone) gestrichen sowie von Vertretern der Bauwirtschaft ein beschränkter Unterhaltsabzug bei der direkten Bundessteuer, nicht aber bei der Staats- und Gemeindesteuer, eingeführt. Damit war der Gegenvorschlag für verschiedene Seiten nicht mehr tragbar. Zudem forderten namentlich die Tourismuskantone mit hohem Zweitwohnungsstand die Einführung einer Verfassungsbestimmung zur Zweitwohnungsbesteuerung, welche über die Kostendeckung hinausgeht.
Das Parlament hat den Gegenvorschlag in der Folge versenkt. Am 27. Februar 2012 hat sich der Nationalrat sodann dem Ständerat angeschlossen, indem er auch die HEV-Initiative ablehnte. Zudem lehnte der Nationalrat die parlamentarische Initiative von Nationalrätin Kathy Riklin zur Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung ab. Diese Vorlage wollte einerseits die Besteuerung des Eigenmietwerts sowie den eigenheimbezogenen Schuldzinsabzug abschaffen und andererseits einen Ersterwerberabzug, ohne den der Neuerwerb von Wohneigentum für viele Leute unerschwinglich wäre, sowie eine bescheidene Unterhaltskostenpauschale zulassen.
Im Frühjahr dieses Jahres sprachen sich schliesslich beide Räte in der Schlussabstimmung gegen die Initiative des HEV Schweiz «Sicheres Wohnen im Alter» aus. Offenbar fehlt es in Bern am politischen Willen, Mängel im heutigen Steuersystem, insbesondere bei der Eigenmietwertbesteuerung, zu beheben.
Jetzt erst recht
Der HEV Schweiz ist über die Ablehnung seiner Initiative sehr enttäuscht und bedauert die Haltung des Parlaments. Damit wurde die Chance vertan, dem Eigenmietwert einen Stachel zu ziehen. Das Initiativkomitee hat beschlossen, weiterhin an seiner Initiative festzuhalten. Dem Bundesrat obliegt es, den Abstimmungstermin festzulegen. Mögliche Termine sind der 23. September 2012, der 25. November 2012 sowie der 3. März 2013, der jedoch weniger wahrscheinlich ist. Der HEV Schweiz wird Sie auf dem Laufenden halten.

