Als Alternative zur klassischen Mietzinskaution haben sich daher in den letzten Jahren sogenannte Mietkautionsversicherungen etabliert. Statt eine Kaution von maximal 3 Monatsmieten zu hinterlegen, schliesst der Mieter eine solche Versicherung ab und zahlt jährlich eine Versicherungsprämie. Im Gegenzug bürgt die Versicherungsgesellschaft gegenüber dem Vermieter für Forderungen aus dem Mietverhältnis wie zum Beispiel Mietzinsausstände und allfällige Mieterschäden je nach Police bis zur Höhe der vereinbarten Kautionssumme.
Der Begriff «Versicherung» ist allerdings etwas verwirrlich. Es Was ist eigentlich eine Mietkautionsversicherung? handelt sich nicht um eine Schadens- bzw. Haftpflichtversicherung für den Mieter, sondern um eine Bürgschaft zugunsten des Vermieters. Im Rahmen einer Mietkautionsversicherung kann der Vermieter die Mietkautionsbürgschaft für alle nach mietrechtlichen Grundsätzen berechtigten Ansprüche aus dem entsprechenden Mietverhältnis beanspruchen. Konkret sind das vor allem nicht bezahlte Mietzinsen und Nebenkosten, aber auch Schäden am Mietobjekt, die der Mieter zu verantworten hat, sowie andere mietrechtliche Ansprüche, je nach Police. Der Vermieter kann unter den gleichen Bedingungen wie beim Mietkautionskonto die Auszahlung seiner Ansprüche verlangen: entweder mit einem schriftlichen Einverständnis des Mieters, bei einem rechtskräftigen Zahlungsbefehl sowie einem rechtskräftigen Urteil oder rechtskräftigen Rechtsöffnungsentscheid. Er erhält das Geld je nach festgelegter Bürgschaftssumme dann direkt von der Versicherung, diese tritt gegenüber dem Vermieter in Vorleistung und macht den in Anspruch genommenen Betrag anschliessend wiederum beim Mieter geltend. Die Versicherung streckt das Geld also lediglich vor.
Übrigens: Als Vermieter sind Sie nicht verpflichtet, eine Mietkautionsversicherung zu akzeptieren. Sie können dem Mieter ohne Angabe von Gründen mitteilen, dass Sie eine solche Versicherung nicht akzeptieren und im Vertrag ein klassisches Mietzinsdepot vereinbaren. Stimmen Sie einer Mietkautionsversicherung zu, sollten Sie von der Versicherungsgesellschaft ein entsprechendes Zertifikat als Sicherheit erhalten. Natürlich ist es möglich, im Laufe des Mietverhältnisses auch von einer Mietkautionsversicherung zu einem klassischen Mietzinsdepot zu wechseln, sofern beide Parteien damit einverstanden sind. Achten Sie darauf, dass in den Bedingungen der Mietzinsversicherung festgelegt ist, dass die Kündigung der Versicherung nur mit Einwilligung des Vermieters bzw. mit Rückgabe des bei Ihnen deponierten Zertifikats erfolgen kann!