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Gescheiterter Schutz des Wohnraumes

14.10.2024 Hans Egloff

In Basel gelten seit zwei Jahren neue Wohnraumschutzbestimmungen. Nach ersten Erkenntnissen beschränken diese sehr restriktiven Vorgaben tatsächlich die Mietzinserhöhungen. Diese Entwicklung bleibt allerdings nicht ohne gravierende Nebenwirkungen. So ist die Sanierungstätigkeit praktisch zum Stillstand gekommen. Vor Inkrafttreten dieser neuen Bestimmungen wurden jährlich rund 200 Baugesuche für Sanierungen eingereicht. Diese Zahl hat sich jetzt auf knapp die Hälfte reduziert. Dies ist unter verschiedenen Aspekten mehr als problematisch.

Akzentuiert wird damit vor allem der Zielkonflikt zwischen Wohnraum- und Klimaschutz. Möglicherweise wird bei einigen Wohnungen der Mietzins eingefroren. Andererseits können Investoren wie etwa Pensionskassen bei Mehrleistungen die Zielrenditen nicht mehr erreichen. Dies bedeutet Rückgang der Sanierungen und damit auch Rückgang der immer wieder geforderten und wohl sinnvollen energetischen Sanierungen. Zudem wird der Immobilienpark in Basel mittelfristig quasi «verlottern».

Der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt hat im Sommer vier Motionen zur Revision der Wohnraumschutzbestimmungen an die Regierung überwiesen. Deren Umsetzung dauert allerdings Monate oder eher Jahre. Auch der Regierungsrat hat die Misere erkannt und will auf dem Verordnungswege rasch Verbesserungen herbeiführen. Nach einem klaren – anders lautenden (!) – Volksentscheid eine mutige Entscheidung.

Ähnliche Wohnschutzbestimmungen werden auch für den Kanton Zürich gefordert… Anlässlich der Herbsttagung des HEV Kanton Zürich in Winterthur (Kyburg-Forum) sollen diese Entwicklungen beleuchtet und diskutiert werden. Als Podiumsgäste sind Nationalrätin Patricia von Falkenstein, Präsidentin HEV Basel-Stadt, und Jean-Pierre Valenghi, Leiter Immobilien Baloise, unter der Leitung von NZZ-Redaktor Zeno Geisseler eingeladen. In einer der nächsten Ausgaben des «Zürcher Hauseigentümers» wird darüber berichtet.