Im Anschluss an die Beratung der Biodiversitätsinitiative im Jahr 2022 forderte die Kommission des Nationalrates für Umwelt, Raumplanung und Energie mit einer Motion weitere Vorgaben zur «Förderung der Baukultur von hoher Qualität» und deren Verankerung im Natur- und Heimatschutzgesetz (NHG). Der Bundesrat legte dem Parlament daraufhin eine Revision des NHG mit neuen Schutzbestimmungen für den schweizerischen Gebäudepark vor. Die Umsetzung der Massnahmen hätte zu weiteren massiven Einschränkungen für Grund- und Hauseigentümer geführt. Wie der Hauseigentümerverband Schweiz habe ich mich gegen die zusätzlichen Vorgaben ausgesprochen: Wir sollten nicht die ganze Schweiz zu einem zweiten Ballenberg machen. Es muss eine angemessene Entwicklung möglich sein, um die Herausforderungen des Bevölkerungswachstums zu meistern.
Kompliziert, langwierig und teuer
Der Gebäudepark wird bereits heute stark durch spezialgesetzliche Schutzvorgaben wie das ISOS oder den Denkmal- und Heimatschutz reguliert. Das revidierte Raumplanungsgesetz (RPG) fordert die Verdichtung nach innen. Noch unbebautes Bauland muss vielerorts ausgezont werden, und Neueinzonungen von Bauland sind nur unter einschränkenden Bedingungen möglich. Damit wird der Raum, in dem die wachsende Bevölkerung in der Schweiz untergebracht werden soll, immer enger. Die Wohnungsproduktion ist derzeit viel zu tief. Das Bauen im besiedelten Raum wäre mit der Revision des NHG noch stärker behindert worden. Obwohl die Kompetenz für Bauvorschriften den Kantonen zukommt, hätte der Bund neue «Zielvorgaben für eine hohe Baukultur» festlegen und konkrete qualitätssichernde Verfahren oder andere geeignete Massnahmen für den konkreten Einzelfall vorschreiben können. Es liegt auf der Hand, dass das Bauen in den Städten damit noch komplizierter, noch langwieriger und noch teurer geworden wäre.
Wir sollten nicht die ganze Schweiz zu einem zweiten Ballenberg machen.
Ich bin daher froh, dass das Parlament diesen neuen Zwängen in der vergangenen Herbstsession eine Abfuhr erteilt hat. Dies entspricht auch dem Willen des Souveräns. Volk und Stände haben am 22. September 2024 die Biodiversitätsinitiative, welche die Verankerung weiterer Vorgaben zum Ortsbildschutz des baukulturellen Erbes auch ausserhalb der Schutzzone in der Verfassung forderte, wuchtig verworfen. Eine weitere Verschärfung der Schutzvorgaben – etwa durch neue Richtlinien im Bereich Landschaftsschutz und überspitzter Baukulturvorschriften – würde die nötige Erstellung von Wohnraum zusätzlich beeinträchtigen.