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Neue Geldwäscherei-Regeln für die Immobilienbranche – wie bitte?

10.10.2024 NR Gregor Rutz, Präsident HEV Schweiz

Das Geldwäscherei-Gesetz will verhindern, dass Gelder kriminellen Ursprungs ins Finanzsystem gelangen. In der Schweiz gelten diesbezüglich strenge Regeln. Die Schweizer Behörden schauen dafür, dass die geltenden Gesetze eingehalten werden – wesentlich genauer als in den meisten anderen Ländern. Immer absurdere Auflagen für Banken und Vermögensverwalter, Formulare und Transparenzpflichten sprechen Bände. 

Wenn andere Staaten und internationale Gremien trotzdem behaupten, in der Schweiz herrsche Nachholbedarf, hat dies andere Gründe: Der Standort Schweiz soll geschwächt werden. Der internationale Druck auf den Finanzplatz Schweiz hat mit der immer härteren Konkurrenz unter den Standorten zu tun.

Das Gesetz würde zu neuer Bürokratie führen und enorme Kosten verursachen.

Wer unsicher ist, konsultiere die internationale Länderprüfung. Die Schweiz hält die Empfehlungen der Financial Action Task Force (FATF) gewissenhaft ein. Mit Blick auf die geltenden 40 Empfehlungen hält die Schweiz deren 37 vollständig oder grossmehrheitlich ein. Lediglich bei drei Empfehlungen ist die Schweiz «partially compliant» – das wäre in der Schule aber immer noch ein «genügend». Nun schlägt der Bundesrat mit dem neuen «Gesetz über die Transparenz von juristischen Personen» eine weitere – völlig unnötige – Verschärfung der Geldwäscherei-Regeln vor. Neu sollen auch Berater und Rechtsanwälte dem Gesetz unterstellt werden, obwohl diese per definitionem gar kein Geld waschen können, weil sie keine Kontrolle über das fremde Geld haben. Auch ein Vermögensregister und Regelungen für die Immobilienbranche sind geplant. Damit sind auch Hauseigentümer und Mieter betroffen.

Für den HEV Schweiz ist klar: Wir haben keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf, diese Vorlage ist unnötig. Der bundesrätliche Gesetzesentwurf würde zu neuer Bürokratie führen und enorme Kosten verursachen. Diese hätten dann Hauseigentümer und Mieter zu tragen, was das Wohnen in der Schweiz weiter verteuern würde. Ein absoluter Unsinn. Glücklicherweise hat unsere Position Gehör gefunden. Die ständerätliche Rechtskommission hat unsere Kritik zur Kenntnis genommen und die Vorlage aufgeteilt. Die kritische Haltung der ständerätlichen Kommission ist begrüssenswert, doch der HEV Schweiz muss hier wachsam bleiben. Der Kampf für weniger Bürokratie, für die Interessen der Hauseigentümer und für die Freiheit der Immobilienbranche ist aktueller denn je.