Wer wollte bestreiten, dass Wohneigentum stark an Wert zugelegt hat. Trotzdem ist die neue Weisung aus meiner Sicht nicht nachvollziehbar. Im jetzigen Zeitpunkt wäre ein Marschhalt, bis die Räte in Bern Klarheit über die Abschaffung des Eigenmietwertes geschaffen haben, das einzig Richtige. Immerhin soll die neue Weisung dank des Engagements des HEV Kanton Zürich erst 2026 und nicht bereits 2025 in Kraft treten.
Der Hauseigentümerverband hat im engen Rahmen der gegebenen Möglichkeiten alles versucht, um die höheren Vermögenssteuer- und Eigenmietwerte zu verhindern. In einer Vernehmlassung hat er 14 konkrete Forderungen für eine fiskalpolitisch und sozial verträgliche Besteuerung von Wohneigentum gestellt. Damit ist er jedoch auf Granit gestossen. Ausser einigen Retuschen hat der Regierungsrat nichts davon in die Weisung übernommen, und bei näherer Betrachtung erweisen sich selbst diese als nicht praxistauglich. So steht etwa die vom HEV Kanton Zürich zwar geforderte und vom Regierungsrat tatsächlich geplante Härtefallregelung im luftleeren Raum, solange es in Bundesbern keine rechtmässige gesetzliche Grundlage dafür gibt. Eine Härtefallregelung ist aber zwingend notwendig, da die neuen Vermögenssteuer- und Eigenmietwerte zu einer enormen Mehrbelastung für Hauseigentümer führen.
Solange in Bern eine Einigung über die Modalitäten der Abschaffung des Eigenmietwertes aussteht, erscheint es auf jeden Fall als verfrüht, auf kantonaler Ebene irgendetwas an der Besteuerung von Liegenschaften zu ändern. Alles andere als eine Sistierung der Vorlage ist deshalb unnötige Zwängerei. Als Hauseigentümerverband sind wir unseren Mitgliedern gegenüber verpflichtet, weitere Massnahmen zu prüfen und allenfalls rechtliche Schritte einzuleiten.
