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Anti-Graffiti

Anti-Graffiti-Kampagne des Hauseigentümerverbandes

Der HEV Kanton Zürich setzt seine am 1. Januar 2003 gestartete Kampagne gegen Wandschmierereien weiterhin fort. Er unterstützt seine Mitglieder bei der Entfernung von "Graffiti" mit einem einmaligen Beitrag von CHF 300.-.

Wer?

Antragsberechtigt sind die Mitglieder sämtlicher Sektionen des HEV Kanton Zürich. Anmeldung zur Mitgliedschaft und Geltendmachung der Entschädigung können gleichzeitig erfolgen. Neumitglieder aufgrund dieser Aktion werden in der Regel der Wohnsitzsektion zugeteilt.

Jedes Mitglied kann im Laufe der Kampagne die Anti-Graffiti-Prämie nur einmal beanspruchen.

Wie?

Gegen Vorlage der Rechnung für die Entfernung eines Graffitis auf der Liegenschaft des Mitglieds und mit Angabe der Mitglieder-Nummer wird dem Mitglied einmalig der Betrag von CHF 300.-- überwiesen.

Wo?

Die betroffene Liegenschaft muss im Kanton Zürich liegen.

HEV-Kontakt
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HEV-Kontakt

Zuständig für Fragen ist Beatrice Schmitt

HEV Kanton Zürich
Albisstrasse 28
Postfach
8038 Zürich
Tel. 044 487 17 70
info(at)hev-zh.ch 

Wir empfehlen, bei jedem Schadensfall Strafanzeige zu erstatten.

Die Stadt Zürich betreibt eine Beratungsstelle für Graffitis.