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Es geht noch schlimmer…

19.01.2026 Hans Egloff

Der 28. September 2025 ist und bleibt der grosse Jubeltag für die Eigenheimbesitzer: Der Eigenmietwert ist endlich abgeschafft.

Der Zürcher Regierungsrat hat umgehend reagiert und will die neue Weisung betreffend (Neu-) Festsetzung der Eigenmietwerte nicht mehr umsetzen. Diesbezüglich bleibt damit für die nächsten zwei Jahre praktisch alles wie bisher.

Ein Wermutstropfen bleibt allerdings der kurz vor Weihnachten ergangene Entscheid des Bundesgerichts, wonach auf die Beschwerde des Verbandes, von Albert Leiser und von mir nicht eigetreten wurde. Dies bedeutet, dass nun jeder einzelne Eigentümer die Festsetzung des Vermögenssteuerwertes individuell anfechten muss. Diese Situation erlaube ich mir weder für die Steuerämter noch für die Steuerpflichtigen als nicht eben hilfreich zu bezeichnen.

Wirklich schlimm hat es aber die Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer im Kanton Aargau getroffen. Ende Oktober des letzten Jahres verschickte das Kantonale Steueramt rund 250'000 Verfügungen mit den neuen Liegenschaftsschätzwerten. Das war zwar erwartet worden, nachdem seit über zwanzig Jahren keine Anpassung mehr erfolgt war. Allerdings sind die Werte teilweise mehr als verdoppelt worden und gilt die Anpassung auch für die letzten zwei oder drei Jahre der Besteuerung des Eigenmietwertes. Gerade so, als wollten die Aargauer Behörden die Hauseigentümer für den Urnenentscheid «bestrafen».

In diesem Zusammenhang mehr als eine Randnotiz ist auch, dass die Neufestsetzung und Mitteilung der neuen Werte mehr als nur pannenbehaftet war. Viele der Verfügungen enthielten falsche Personendaten und / oder es fehlte die rechtsgenügende Begründung…