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08.02.2024: Höhere Vermögenssteuer- und Eigenmietwerte ab Steuerperiode 2025: Hauseigentümer werden erneut höher belastet

08.02.2024

Der HEV Kanton Zürich, der sich für massvolle Steuern und Gebühren einsetzt, nimmt die am 8. Februar 2024 angekündigten Erhöhungen der Vermögenssteuer- und Eigenmietwerte kritisch zur Kenntnis. Diese Erhöhungen bedeuten eine weitere finanzielle Belastung für Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer. Dies in einer Zeit, in welcher höhere Kosten für Energie, Hypothekarzinsen, die allgemeinen Lebenshaltungskosten usw. die Haushalte ohnehin schon stark belasten.

Für die Veranlagung der Vermögens- und Eigenmietwerte gilt seit 2009 die Weisung des Regierungsrates an die Steuerbehörden über die Bewertung von Liegenschaften und die Festsetzung der Eigenmietwerte vom 12. August 2009 (Weisung 2009). Aufgrund der inzwischen gestiegenen Immobilienpreise und – allerdings etwas moderater – angestiegenen Marktmieten und aufgrund von Forderungen der SP, Grünen und AL im Zürcher Kantonsrat hat der Regierungsrat das kantonale Steueramt angewiesen, die Weisung 2009 zu überarbeiten.

Inzwischen liegen die Ergebnisse vor. Gemäss der Weisung 2025 sollen die Vermögenssteuerwerte für Einfamilienhäuser im kantonalen Mittel um 49 Prozent und beim Stockwerkeigentum um 48 Prozent gegenüber den Werten gemäss der Weisung 2009 ansteigen. Parallel dazu führt die Weisung 2025 zu Eigenmietwerten, die bei Einfamilienhäusern im kantonalen Mittel um 11 Prozent und beim Stockwerkeigentum 10 Prozent über den Werten gemäss der Weisung 2009 liegen.

Kanton und Gemeinden erwarten durch diese Steuererhöhungen jährliche Zusatzeinnahmen von 170 Millionen Franken. Einmal mehr sollen Hauseigentümerinnen und -eigentümer also zur Kasse gebeten werden. Die neuen und höheren Werte werden den Steuerpflichtigen im Januar 2026 schriftlich mitgeteilt und sind erstmals in der Steuererklärung für das Jahr 2025 zu deklarieren. 

Ältere Hauseigentümer und Mittelstand werden zusätzlich belastet
Bei allem Verständnis für eine Anpassung der Weisung 2009 an die zwischenzeitliche Preisentwicklung auf dem Immobilienmarkt, ist der HEV Kanton Zürich klar der Ansicht, dass die heutige Ausprägung der Vermögenssteuer jene Eigentümer begünstigt, welche ihre Liegenschaften hoch belastet haben. Wer seine Hypotheken in früheren Jahren abbezahlt hat, weil diese Investition für ihn ein Teil der Altersvorsorge ist, wird durch die hohe Vermögenssteuer bestraft. Gerade im heutigen Umfeld sollten wir den Abbau von Schulden – auch im privaten Haushalt – belohnen statt bestrafen.

Durch höhere Eigenmietwerte steigt die steuerliche Belastung insbesondere des Mittelstandes und älterer Hauseigentümer, die ihre Hypotheken abbezahlt haben, weiter an. Damit werden jene vom Fiskus zur Kasse gebeten, die ein Leben lang gespart haben und mittels Investitionen in Wohneigentum einen Beitrag zur wirtschaftlichen, politischen und gesellschaftlichen Stabilität dieses Kantons leisten. Diese Mittel, die die Hauseigentümer Kanton und Gemeinden zusätzlich zu entrichten haben, fehlen erfahrungsgemäss beim Konsum und insbesondere für Massnahmen zur Senkung des Energieverbrauchs – welche wiederum von der öffentlichen Hand gefordert werden. Der private Konsum wie auch energetische Sanierungen leisten einen wichtigen Beitrag zur Stützung der Wirtschaft.

Die effektive Steuerbelastung für Hauseigentümer liegt im Übrigen noch bedeutend höher, wenn man die Erschliessungsgebühren miteinberechnet. Auch wird bei einer Veräusserung des Grundstücks die Grundstückgewinnsteuer fällig, die jährlich Hunderte von Millionen Franken in die Kassen der Zürcher Gemeinden spült. Seit neuestem kommt in vielen Gemeinden bei Ein-, Um- oder Aufzonungen die Mehrwertabgabe hinzu. Zudem kommen laufend neue Auflagen im energetischen Bereich dazu, die zu einer Verteuerung des Wohnraums führen – für Hauseigentümer wie für Mieter.

HEV Kanton Zürich prüft vorgeschlagene Änderungen kritisch
Das kantonale Steueramt eröffnete am 8. Februar 2024 eine Vernehmlassung zu dieser geplanten Weisung 2025 bei Gemeinden, Parteien und Verbänden. Der HEV Kanton Zürich wird diese im Detail analysieren und entsprechend kritisch dazu Stellung nehmen.