Der Regierungsrat hat heute informiert, dass er mittels einer Änderung des kantonalen Steuergesetzes neu ebenfalls an den Grundstückgewinnsteuern partizipieren will. Zu diesem Zweck soll im Steuergesetz die Regelung aufgenommen werden, wonach dem Kanton zukünftig 25% der Grundstückgewinnsteuer zustehen soll. Bislang flossen die Mittel aus der Grundstückgewinnsteuer, die Hauseigentümer bei Liegenschaftsverkäufen zu entrichten haben, vollumfänglich an die Gemeinden. Die Stadt Zürich etwa nimmt mit den Grundstücksgewinnsteuern jährlich Hunderte von Millionen von Franken ein; im Jahr 2023 erreichten sie mit einem Ertrag von 460 Millionen einen Höchststand. Auch in der Stadt Winterthur entrichteten Hauseigentümer 2023 mit 75 Millionen Franken so viele Grundstückgewinnsteuer an die Stadtkasse wie noch nie.
Keine Steuererhöhungen
Diese rekordhohen Steuereinnahmen wecken finanzpolitische Begehrlichkeiten. Der HEV Kanton Zürich fordert, dass der Kanton an anderer Stelle sparen muss, um den durch das starke Bevölkerungswachstum getriebenen Ausbau der Infrastruktur zu finanzieren. Auch fordert der HEV Kanton Zürich, dass die Grundstückgewinnsteuer nicht erhöht werden darf, weil die Steuergelder von den Gemeinden- und Stadtkassen neu auch zur Staatskasse der Finanzdirektion umverteilt werden sollen.
Ebenfalls verlangt der HEV Kanton Zürich, dass es zu keinen Steuererhöhungen in den Gemeinden kommen darf, um allfällige Mindereinnahmen zu kompensieren. Die Erfahrung in den letzten Jahren zeigte, dass der Gesamtertrag der Gemeinden aus der Grundstückgewinnsteuer von Jahr zu Jahr gestiegen ist und sich seit 2008 mehr als verdreifacht hat. Im Jahr 2023 belief er sich auf satte 1,225 Milliarden Franken. Das zeigt, der Kanton und die Gemeinden haben nicht ein Einnahmen-, sondern ein Ausgabenproblem. Dort muss der Hebel angesetzt werden.
Milchkühe der Nation
Wenn man zudem bedenkt, dass die Vermögenssteuerwerte von Liegenschaften 2026 im kantonalen Durchschnitt um rund 50 Prozent und die Eigenmietwerte um rund 10 Prozent erhöht werden sollen und Kanton und Gemeinden über die Mehrwertabgabe zusätzlich an Wertsteigerungen von Grundstücken partizipieren, sind die Forderungen des HEV Kanton Zürich erst recht mehr als berechtigt: keine weiteren Steuererhöhungen!