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Pragmatische Lösung dank Zusammenarbeit

12.05.2025 Albert Leiser

Der Einbau einer neuen Heizung ist eine komplexe Angelegenheit und teuer. Er will also gut durchdacht sein. Fällt eine Heizung bei kalten Aussentemperaturen aus, muss aber rasch gehandelt werden.

Am schnellsten ist meistens der Ersatz durch eine gleiche. Seit 2022 ist der Ersatz von Öl- und Gasheizungen jedoch nur noch in wenigen Ausnahmefällen möglich. Erschwerend kommt hinzu, dass das Vorgehen in solchen Notfällen in den Bauvorschriften nicht geregelt ist. Was können Hauseigentümer also tun?

Aufgrund der Nachwirkungen der Corona-Pandemie und der durch den Krieg in der Ukraine ausgelösten Verwerfungen an den Energiemärkten kam es nach der Inkraftsetzung des revidierten kantonalen Energiegesetzes am 1. September 2022 bei Wärmepumpen und anderen gesetzeskonformen Heizsystemen zu grossen Lieferengpässen. Anlagen konnten nicht oder nur mit sehr langen Lieferzeiten angeboten werden. Der HEV Zürich ortete Handlungsbedarf und erarbeitete zusammen mit den Behörden und dem Gebäudetechnikverband suissetec unter dem Motto "Niemand soll frieren müssen!" eine Wegleitung für das Vorgehen nach einem Heizkesselausfall. Die Übergangslösung hat sich bewährt. In der Zwischenzeit wurde die Wegleitung, die bis zum 1. Oktober 2024 befristet war, überprüft und erneuert – ohne wesentliche Änderungen und ohne Befristung.

Mit der Empfehlung wird ein pragmatisches Vorgehen für eine vorschriftskonforme Erneuerung der Wärmeerzeugung in Notfällen festgelegt. So ist bis zur Inbetriebnahme einer neuen Anlage eine temporäre Notheizung erlaubt – auch mit fossilen Brennstoffen. Der Hauseigentümer muss im Gegenzug innert sechs Monaten ein Baugesuch oder eine Meldung für eine gesetzeskonforme Wärmeerzeugung mit erneuerbaren Energien bei der zuständigen Behörde einreichen. Insgesamt stehen bis zur Inbetriebnahme des neuen Heizsystems (z.B. Wärmepumpe, Pelletheizung oder Fernwärme) zwei Jahre zur Verfügung.

Die neue "Vorgehensempfehlung Notlösungen bei Heizungsausfall" finden Sie auf S. XXX und kann auf der Website des HEV Zürich unter dem Navigationspunkt "Downloads" heruntergeladen werden.  Für Fragen oder bei Projekten zu energetischen Sanierungen und zum Heizungsersatz steht die Bauabteilung des HEV Zürich gerne zur Verfügung