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Züri spinnt

11.08.2025 Albert Leiser

Die Welt ist aus den Fugen geraten. Vor Europas Toren herrscht Krieg, und die Weltwirtschaftsordnung wird gerade tüchtig durcheinandergewirbelt. An schwerwiegenden Problemen fehlt es beileibe nicht. Ist es da nicht etwas lächerlich, sich über Laubbläser zu enervieren und über die angemessene Höhe der Gebühr für Parkkarten zu streiten? Genau um diese Themen geht es bei den beiden städtischen Vorlagen, die am 28. September zur Abstimmung kommen.

Für die direkt Betroffenen sind es allerdings keine Petitessen. Für alle, die für den Unterhalt von Strassen und Wegen verantwortlich sind, bedeutet die neue, für Laubbläser geltende Regelung einen erheblichen Mehraufwand. Und für alle, die nicht über einen eigenen Parkplatz auf privatem Grund verfügen, bringt die neue Parkplatzverordnung höhere Kosten – verbunden mit einer mühseligen Suche im Quartier.

Beide Vorlagen zeugen vor allem von ideologischer Indoktrination und der Arroganz der Mehrheit. Letztlich geht es einmal mehr darum, klar zu demonstrieren, wer in Zürich das Sagen hat. Dazu kommt der Lärm, den Laubbläser verursachen, gerade recht – auch wenn moderne Geräte gar nicht mehr so laut sind. Und alles, was den individuellen motorisierten Verkehr behindert, wird sowieso begrüsst – auch wenn die konkrete Massnahme mehr Nach- als Vorteile hat. Dass beide Regelungen zudem unweigerlich zu einer weiteren Aufblähung des Beamtenapparats führen würden, spielt da keine Rolle. Zürich kann es sich ja leisten.

Interessant ist, dass es auf rot-grüner Seite durchaus auch Stimmen der Vernunft gab und immer noch gibt. So sah der seinerzeit zuständige Stadtrat Martin Waser zwar die Nachteile der Geräte, kam aber trotzdem zum Schluss, man könne nicht darauf verzichten, ohne gleichzeitig den Reinigungszustand zu senken. Und die grüne Stadträtin Karin Rykart bestätigt, dass die städtischen Mitarbeiter dank ihnen erheblich Zeit sparen, und weist überdies darauf hin, dass das teilweise Verbot praktisch nicht durchsetzbar sei.

Für mich ist die linke Verbotskultur eine Sackgasse. Vielmehr sollte im Zweifelsfalle gelten: «Verbieten verboten!» Neue Verbote sind überflüssig: Wer durch den Lärm erheblich belästigt wird, kann sich schon heute unter Berufung auf die Allgemeine Polizeiverordnung dagegen wehren.